Umweltstrafrecht

Umweltordnungswidrigkeiten und Straftaten

Die Umwelt muss geschützt werden, dieses setzt der Staat in einer Vielzahl an Verordnungen und Gesetzen um. Eine dieser Gesetze ist hierbei das Umweltstrafrecht. Den, wenn leider die Umwelt für die Menschen sehr wichtig und geschützt werden muss, gibt es doch immer wieder Eingriffe in die Umwelt, die eine Straftat darstellen können. Der Klassiker ist hierbei die Umweltverschmutzung, wo zum Beispiel schädliche Flüssigkeiten, Pulver oder Gase in die Umwelt eingeleitet werden. Das kann die Entsorgung von gefährlichen Flüssigkeiten im Wald sein, um das an einem Beispiel aufzuzeigen.

Schutz der Umwelt durch das Strafrecht

Damit nicht jeder Mensch seine Abfälle in der Natur entsorgt oder in die Umwelt eingreift und die schädigt, gibt es eine Vielzahl an Verordnungen und Gesetzen durch den Staat. Diese werden nicht nur überwacht, sondern im Falle von Verstößen auch entsprechend verfolgt. Mit dem Beispiel der Entsorgung von gefährlichen Flüssigkeiten im Wald, wurde ein Beispiel schon in der Einleitung genannt. Lässt sich der oder die Täter ermitteln, kann es sich hier je nach Fall um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handeln. Ist es eine Straftat, greift hier im Strafrecht das Umweltstrafrecht. Dieses Strafrecht ist speziell auf Umweltdelikte, wie zum Beispiel eine Gewässerverunreinigung ausgelegt.
In einem solchen Fall sieht das Strafrecht zum Beispiel eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Maßgeblich ist hier bei der Strafbemessung, der Schweregrad vom Eingriff in die Umwelt. Nicht nur aber die Vollendung einer solchen Straftat ist strafbar, sondern auch der Versuch oder eine fahrlässige Verursachung. Bleiben wir beim Beispiel der Gewässerverunreinigung, so kann hier bei Fährlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren folgen oder eine Geldstrafe.

Strafen sind bei Umweltstraftaten keine Kleinigkeit

Wie man anhand des Beispiels der Strafen für eine Gewässerverunreinigung schon erkennen kann, handelt es sich bei Umweltstraftaten keineswegs um harmlose Delikte. Und auch die Strafen sind keine Kleinigkeit, wenn hier Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren im Raum stehen. Sicherlich wird eine solche Verhängung nur in besonders schweren Fällen erfolgen.

Fachkundige Hilfe sich holen

Gerade wenn man jetzt einer Umweltstraftat von der Polizei beschuldigt wird, sollte man frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten. Am besten wendet man sich hier in einem solchen Fall an einen Rechtsanwalt, der sich auf Umweltstrafrecht spezialisiert hat. Ein Rechtsanwalt kann hier frühzeitig Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, Absprachen mit der Staatsanwaltschaft treffen oder wenn sich ein Prozess nicht vermeiden lässt, kann ein Rechtsanwalt hier auch eine Vertretung vor Gericht übernehmen. Gerade aufgrund der Strafen die hier im Rahmen stehen, sollte man hier immer fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Das kann im übrigen auch bei Ordnungswidrigkeitsverfahren in Umweltsachen gelten, wo ein Bußgeld schnell mal mehrere tausend Euro ausmachen kann. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen benötigen.